§ 17 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen — Krankenanstalten-Bauverordnung
Rückverweise
(1) Die Verordnung LGBl Nr 40/2005 tritt mit Beginn des auf ihre Kundmachung dritt folgenden Monats in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 7. Mai 1998, LGBl Nr 57/1998, mit der Richtlinien für die bauliche Gestaltung und Einrichtung von Krankenanstalten erlassen werden, außer Kraft.
(3) Die §§ 2 Abs 2, 2a und 4, 3 Abs 1 bis 4 und 6, 4, 5 Abs 1 und 3, 6 Abs 2 und 3, 7, 8, 9 Abs 1, 11 Abs 2, 12 Abs 1 und 2, 13 Abs 2 und 14 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 14/2011 treten mit 1. März 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt der § 12 Abs 4 außer Kraft.
(4) Die §§ 2 Abs 2, 4 und 5, 3 Abs 1 und 2, (§) 6, 8 Abs 2, 9 Abs 3, 12 Abs 3, (§) 15 und 16 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 23/2026 treten mit 19. März 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 8 Abs 3 außer Kraft. Die geänderten Bestimmungen sind auf alle Verfahren anzuwenden, die bei Inkrafttreten bereits anhängig sind oder nach dem Inkrafttreten anhängig gemacht werden.
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