LandesrechtSalzburgVerordnungenVerordnung mit der Richtlinien für die bauliche Gestaltung und Einrichtung von Krankenanstalten erlassen werden§ 10

§ 10Hubschrauberlandemöglichkeiten

In Kraft seit 01. August 2005
Up-to-date

Allgemeine Krankenanstalten müssen über die technischen Möglichkeiten für einen Krankentransport durch Hubschrauber verfügen.

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