LandesrechtSalzburgVerordnungenSalzburger Leichen- und BestattungsverordnungAnl. 1

Anl. 1

In Kraft seit 07. August 2010
Up-to-date

Familienname/Nachname (unterstreichen) und Vorname, gegebenenfalls akademischer Grad

Geschlecht Tag und Ort der Geburt

Letzte Wohnanschrift

stand in der Zeit vom bis

wegen

in meiner ärztlichen Behandlung Eingesetzter Herzschrittmacher? und ist (Zutreffendes ankreuzen) o ja o nein

- nach Mitteilung desjenigen, der diese Bestätigung verlangt,

- wie ich mich selbst überzeugte

- in meiner Gegenwart

verstorben.

Zeit (Tag, Monat, Jahr, Stunde und Minute) sowie Ort2) des Todes

1. Todesursache, und zwar in Zeitdauer zwischen

deutscher oder lateinischer Beginn der Erkrankung

wissenschaftlicher Bezeichnung und Tod

(in Blockschrift)

a) Leiden, welches den Tod oder die

zum Tod führende(n) Folgekrankheit(en)

verursacht hat

b) Allfällige Folgekrankheit(en), welche

den Tod unmittelbar herbeigeführt hat

(haben)

(nicht die Art des Todeseintritts wie zB Herz-Kreislaufversagen, Atemstillstand)

c) Andere wesentliche Leiden, die zur Zeit

des Todes bestanden haben

2. Bei gewaltsamen Todesfällen (Selbstmord, Mord, Totschlag, Verunglückung) genaue

Einzelheiten über Art und Weise sowie

Ursache des gewaltsamen Todes

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Ort und Datum Unterschrift und Stampiglie des

behandelnden Arztes bzw der

Krankenanstalt

1) Der ärztliche Behandlungsschein ist gemäß § 4 Abs. 1 des Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetzes 1986 vom behandelnden Arzt auszustellen, in dessen Behandlung der Verstorbene innerhalb eines Monats vor Eintritt des Todes stand.

2) Anschrift der Krankenanstalt oder der Wohnung, in der der Tod eingetreten ist; sonst möglichst genaue Bezeichnung des Todesortes.

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