LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Gemeinde Leogang - Projekt an der B 164 Hochkönig Straße

Standortverordnung Gemeinde Leogang - Projekt an der B 164 Hochkönig Straße

In Kraft seit 16. Juli 2004
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes 100/1 KG Leogang für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit e ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.900 m² zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Leogang über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.