§ 2 — Standortverordnung Markgemeinde Bad Hofgastein - Projekt an der Kreuzung B 167 Gasteiner Straße/Zittrauergasse 2004
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§ 2
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bad Hofgastein über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
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