LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Marktgemeinde Eugendorf – Projekt an der B 1 Wiener Straße

Standortverordnung Marktgemeinde Eugendorf – Projekt an der B 1 Wiener Straße

In Kraft seit 20. März 2004
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 2485/2 und 2485/3, beide KG Eugendorf, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Bau-, Möbel- oder Gartenmärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit d ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.800 m² einschließlich der bereits bestehenden Verkaufsflächen zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Markgemeinde Eugendorf über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.