Vorwort
§ 1
§ 1
(1) Die Wahl des Salzburger Landtages sowie die allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen und der Bürgermeister der Gemeinden des Landes Salzburg und die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg werden für Sonntag 7. März 2004 (Wahltag) ausgeschrieben. Die Wahlen sind gleichzeitig durchzuführen.
(2) Als Tag der Wahlausschreibung und als Stichtag hat der 17. Dezember 2003 zu gelten.
§ 2
§ 2
Der Tag der allenfalls erforderlichen engeren Wahl des Bürgermeisters einer Gemeinde ist Sonntag, 21. März 2004.