Die Leistungen der Hauskrankenpflege, Haushaltshilfe und Familienhilfe sind nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards unter Berücksichtigung folgender Grundsätze zu erbringen:
1. Achtung der Menschenwürde,
2. Heranziehung und Förderung der individuellen Fähigkeiten,
3. Berücksichtigung der besonderen Lebenssituation und Nutzung der persönlichen Ressourcen.
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