LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Marktgemeinde Tamsweg - Projekt an der Kreuzung Friedhofstraße/Schwimmschulstraße§ 2

§ 2

In Kraft seit 01. Oktober 2003
Up-to-date

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tamsweg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

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