LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Marktgemeinde Tamsweg - Projekt an der B 96 Murtalstraße/Zinsbrücke

Standortverordnung Marktgemeinde Tamsweg - Projekt an der B 96 Murtalstraße/Zinsbrücke

In Kraft seit 01. Oktober 2003
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke 419/9, 424/1 und 424/2, alle KG Mörtelsdorf, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 m2 einschließlich der bestehenden Verkaufsflächen zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tamsweg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.