Vorwort
§ 1
§ 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke 419/9, 424/1 und 424/2, alle KG Mörtelsdorf, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 m2 einschließlich der bestehenden Verkaufsflächen zulässig.
§ 2
§ 2
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tamsweg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.