LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Stadt St Johann im Pongau - Projekt an der Industriestraße

Standortverordnung Stadt St Johann im Pongau - Projekt an der Industriestraße

In Kraft seit 31. Mai 2003
Up-to-date

§ 1

§ 1

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke 409/6 und 407/5 (Teilfläche), alle KG Reinbach, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Bau-, Möbel- und Gartenmärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit d ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.900 m2 einschließlich der bestehenden Verkaufsflächen zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in einem Lageplan als wesentlichem Bestandteil dieser Verordnung festgelegt, der beim Amt der Salzburger Landesregierung und bei der Stadt St Johann im Pongau während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht aufliegt.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadt St Johann im Pongau über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.