LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Gemeinde Bad Gastein - Projekt an der Kreuzung Gasteiner Straße/Poserstraße

Standortverordnung Gemeinde Bad Gastein - Projekt an der Kreuzung Gasteiner Straße/Poserstraße

In Kraft seit 22. Februar 2003
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 819/7, 97/24, 97/4 und .286, alle KG Bad Gastein, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.220 m² einschließlich der bereits bestehenden Verkaufsflächen zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Gastein über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.