§ 2 — Standortverordnung Salzburg - Projekt an der Kreuzung Eberhard- Fugger-Straße/Borromäumstraße
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§ 2
Die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Salzburg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Salzburg ist davon unabhängig zu treffen.
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