LandesrechtSalzburgVerordnungenAusscheiden der Gemeinde Anif aus dem Standesamtsverband

Ausscheiden der Gemeinde Anif aus dem Standesamtsverband

In Kraft seit 01. Januar 2003
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Gemeinde Anif wird mit Wirkung vom 1. Jänner 2003 aus dem Standesamtsverband Salzburg ausgeschieden.

§ 2

§ 2

Die vom Standesamtsverband Salzburg geführten Personenstandsbücher sind von diesem weiterzuführen.