In- und Außerkrafttreten
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 2002 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 27. August 2001, LGBl Nr 97, mit der der von Salzburger Landesbediensteten zu tragende Eigenanteil an den Fahrtkosten festgesetzt wird (Eigenanteils-Verordnung), außer Kraft.
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