LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Stadt Salzburg - Projekt an der Kreuzung Schallmooser Hauptstraße - Auerspergstraße

Standortverordnung Stadt Salzburg - Projekt an der Kreuzung Schallmooser Hauptstraße - Auerspergstraße

In Kraft seit 14. November 2002
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 1571 KG Salzburg für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Salzburg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Salzburg ist davon unabhängig zu treffen.