Vorwort
§ 1
§ 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 163/10 KG 55124 St Johann im Pongau für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte (§ 17 Abs 9 und 10 lit c ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.650 m2 zulässig.
§ 2
§ 2
Die Entscheidung der Gemeindevertretung von St Johann im Pongau über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.