LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Stadt St Johann im Pongau - Projekt an der Kreuzung Hauptstraße - Hans-Kappacher-Straße

Standortverordnung Stadt St Johann im Pongau - Projekt an der Kreuzung Hauptstraße - Hans-Kappacher-Straße

In Kraft seit 01. Mai 2002
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 163/1, 163/21 und 163/22, alle KG 55124 St Johann im Pongau, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren (§ 17 Abs 9 und 10 lit e ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 6.600 m2 zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung von Stadt St Johann im Pongau über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.