§ 5 Nettobeträge — Sozialhilfe-Leistungs- und Tarifobergrenzen-Verordnung für Senioren- und Seniorenpflegeheime
Die in den §§ 3 und 4 angeführten Beträge sind Nettobeträge, zu denen noch die Umsatzsteuer nach dem Umsatzsteuergesetz 1994 kommt.
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