(1) Die Obergrenzen für die Grundtarife setzen sich aus dem Basisbetrag und gegebenenfalls aus dem Finanzierungs- und Investitionsbetrag je Tag in der Kategorie A zusammen.
(2) Für Heime öffentlicher Rechtsträger werden als Obergrenzen für den Basisbetrag und den Finanzierungs- und Investitionsbetrag festgelegt:
Basisbetrag in € | Finanzierungs- und Investitionsbetrag in € | Grundtarif in € | ||
€ 44,64 | € 4,40 | € 49,04 | ||
(3) Für folgende Heime privater Rechtsträger werden als Obergrenzen für den Basisbetrag und den Finanzierungs- und Investitionsbetrag festgelegt:
Einrichtung | Basisbetrag in € | Finanzierungs- und Investitionsbetrag in € | Grundtarif in € | ||
Diakonie | € 50,54 | € 24,85 | € 75,39 | ||
Kahlsperg | € 50,54 | € 12,43 | € 62,97 | ||
Raphael Hospiz | € 50,54 | € 10,46 | € 61,00 | ||
Rotkreuz | € 50,54 | € 10,46 | € 61,00 | ||
Schlossberg | € 50,54 | € 22,89 | € 73,43 | ||
Aigen | € 50,54 | € 17,22 | € 67,76 | ||
(3a) Für folgende Sonderpflegeeinrichtungen werden als Obergrenzen für den Basisbetrag und den Finanzierungs- und Investitionsbetrag festgelegt:
Einrichtung | Basisbetrag in € | Finanzierungs- und Investitionsbetrag in € | Grundtarif in € | ||
Gunther Ladurner Pflegezentrum – Allgemeine neurologische Pflege | € 50,64 | € 17,95 | € 68,59 | ||
Gunther Ladurner Pflegezentrum – Multiple Sklerose | € 50,24 | € 18,85 | € 69,09 | ||
Gunther Ladurner Pflegezentrum – Wachkoma | € 37,44 | € 21,07 | € 58,51 | ||
(4) Die Obergrenzen für die Grundtarife in der Kategorie A gelten, wenn Duschen, Waschtische und Toiletten in den einzelnen Wohneinheiten eingerichtet sind. Liegt die Ausstattung einer einzelnen Wohneinheit unter dieser Anforderung, weil eine der angeführten Einrichtungen fehlt, oder ist an Stelle der Dusche eine Badewanne eingebaut (Kategorie B), gelten als Obergrenzen für die Grundtarife um 5 % verminderte Beträge. Wenn in der Wohneinheit zwar ein Waschtisch, aber kein Nassraum vorhanden ist (Kategorie C), gelten als Obergrenzen für die Grundtarife um 10 % verminderte Beträge.
(5) Die genauen Bezeichnungen und Anschriften der in den Abs 3 und 3a nur abgekürzt bezeichneten Einrichtungen privater Rechtsträger finden sich in der Anlage zu dieser Verordnung.
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