Vorwort
§ 1
§ 1
Die in der Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, BGBl II Nr 434/2001, für die Gebührenstufe 2b vorgesehenen Beträge gelten auch für Landesbedienstete.
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 8. Feber 1994, LGBl Nr 40, über die Reisezulagen für Dienstverrichtungen von Landesbediensteten im Ausland, außer Kraft.