Festlegung eines Formulars für die Ausstellung von Jagderlaubnisscheinen
Vorwort
§ 1 Vordruck
§ 1 § 1
Bei der Ausstellung von Jagderlaubnisscheinen ist das in der Anlage festgelegte Formular zu verwenden.
§ 2 Inkrafttreten
§ 2 § 2
Diese Verordnung tritt mit 1. März 2002 im Kraft.
Anlage
Anl. 1 Jagderlaubnisschein
{ "type": "unterschrift.mitte", "halign": "c", "value": "(Die Anlage ist nicht darstellbar)" }
{ "type": "unterschrift.mitte", "halign": "c", "value": "Das Formular kann in der Abfrage (http://ris.bka.intra.gv.at/lgbl-salzburg/) der Landesgesetzblätter LGBl Nr 26/2002 aufgerufen bzw ausgedruckt werden." }