Vorwort
Bei der Ausstellung von Jagderlaubnisscheinen ist das in der Anlage festgelegte Formular zu verwenden.
Diese Verordnung tritt mit 1. März 2002 im Kraft.
{
"type": "unterschrift.mitte",
"halign": "c",
"value": "(Die Anlage ist nicht darstellbar)"
}{
"type": "unterschrift.mitte",
"halign": "c",
"value": "Das Formular kann in der Abfrage (http://ris.bka.intra.gv.at/lgbl-salzburg/) der Landesgesetzblätter LGBl Nr 26/2002 aufgerufen bzw ausgedruckt werden."
}