Vorwort
§ 1
§ 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 143/3 KG 57301 Atzing für Handelsgroßbetriebe der Kategorie C C - Märkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit b ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von
3.100 m2 zulässig.
§ 2
§ 2
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Maishofen über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.