LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Marktgemeinde Tamsweg - Projekt an der Raiffeisenstraße

Standortverordnung Marktgemeinde Tamsweg - Projekt an der Raiffeisenstraße

In Kraft seit 21. März 2002
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 450/4, KG 58029 Tamsweg, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 700 m2 zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Tamsweg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.