Vorwort
§ 1
§ 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 680/6, 681/6, 681/10, 679/3 und 679/4, alle KG 55122 Reinbach, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie C C-Märkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit b ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 4.000 m2 einschließlich der bestehenden Verkaufsflächen zulässig.
§ 2
§ 2
Die Entscheidung der Gemeindevertretung von St Johann im Pongau über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.