LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Bischofshofen - Projekt Höll/Gasteinerstraße

Standortverordnung Bischofshofen - Projekt Höll/Gasteinerstraße

In Kraft seit 30. Juni 2001
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke 44/14, 44/3, 533, 534/1, 534/2 und 541 KG 55501 Bischofshofen für Handelsgroßbetriebe (§ 17 Abs 9 und 10 lit c und d ROG 1998) wie folgt zulässig:

1. für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 500 m²;

2. für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Bau-, Möbel- oder Gartenmärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 850 m².

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung von Bischofshofen über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.