LandesrechtSalzburgVerordnungenSperrstundenverordnung 2001§ 4

§ 4

In Kraft seit 01. Mai 2001
Up-to-date

Sonderregelung für bestimmte Tage

§ 4

Keine Sperrzeit besteht für die Nacht vom 31. Dezember zum 1. Jänner (Silvesternacht) und für die Nächte vom Faschingsamstag bis zum Aschermittwoch.

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