LandesrechtSalzburgVerordnungenStandortverordnung Dorfgastein - Projekt Spar-Markt

Standortverordnung Dorfgastein - Projekt Spar-Markt

In Kraft seit 23. Mai 2001
Up-to-date

§ 1

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 253/3 KG Dorfgastein für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren (§ 17 Abs 9 und 10 lit e ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 900 m² zulässig.

§ 2

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung von Dorfgastein über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.