§ 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 435 KG 56537 Salzburg Stadt für Handelsgroßbetriebe (§ 17 Abs 9 ROG 1998) der Kategorie Einkaufszentren (§ 17 Abs 9 und 10 ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 6.800 m2 zulässig.
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