Vorwort
§ 1
§ 1
Für das Gebiet von Obertauern wird das Schischulgebiet Obertauern gebildet. Es besteht aus den Gemeindegebieten von Untertauern, politischer Bezirk St Johann im Pongau, und Tweng, politischer Bezirk Tamsweg.
§ 2
§ 2
Die Bildung des Schischulgebietes gilt auch in Bezug auf die Bewilligung und den Betrieb von Snowboardschulen.