LandesrechtSalzburgVerordnungenBildung des Schischulgebietes Obertauern

Bildung des Schischulgebietes Obertauern

In Kraft seit 29. April 2000
Up-to-date

§ 1

§ 1

Für das Gebiet von Obertauern wird das Schischulgebiet Obertauern gebildet. Es besteht aus den Gemeindegebieten von Untertauern, politischer Bezirk St Johann im Pongau, und Tweng, politischer Bezirk Tamsweg.

§ 2

§ 2

Die Bildung des Schischulgebietes gilt auch in Bezug auf die Bewilligung und den Betrieb von Snowboardschulen.