LandesrechtSalzburgVerordnungenStaatsbürgerschaftsevidenz - Kostenersatz für die Jahre ab 1998

Staatsbürgerschaftsevidenz - Kostenersatz für die Jahre ab 1998

In Kraft seit 04. Dezember 1999
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Bauschbetrag der nach § 48 Abs 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 den Gemeinden (Gemeindeverbänden) vom Land zu ersetzenden Kosten, die diesen aus der Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz erwachsen, wird für die Jahre 1998 bis 2000 mit je 562 S und für die Jahre ab 2001 mit je 41 € für jedes begonnene Hundert der in der Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichneten Personen festgesetzt.

§ 2

§ 2

Für die Berechnung des Kostenersatzes ist die Anzahl der Personen maßgebend, die am 31. Dezember des jeweils vorangegangenen Jahres in der Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichnet waren.

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