Wasserschongebiet
§ 2
(1) Ausgehend vom Gollinger Wasserfall verläuft die Schongebietsgrenze talseits in einer Höhe von 580 m zuerst Richtung Südost und dann nach Westsüdwest in das Bluntautal hinein, bis zum Schnittpunkt mit dem Kehrgraben. Entlang dieses Grabens verläuft die Grenze hangaufwärts bis zur 1000 m-Höhenschichtenlinie. Von da nimmt die Grenze die Richtung dieser Höhenschichtenlinie bis zum Graben bei der Alpwinklalm. Hangaufwärts verläuft sie weiter bis zur 1100 m-Höhenschichtenlinie. Entlang dieser Höhenschichtenlinie führt die Grenze in westlicher Richtung bis zur Bluntautalstraße und dieser folgend bis zur Brücke über den Fischbach in 1140 m Seehöhe. Von hier richtet sich die Grenze geradlinig westwärts bis zum Pfaffenkegel an der Staatsgrenze zu Bayern. Vom Pfaffenkegel verläuft die Schongebietsgrenze in Richtung Norden entlang der Staatsgrenze über die Gipfel des Hohen Brettes (Kote 2338), des Großen Archenkopfes (Kote 2391) und des Hohen Gölls (Kote 2522) bis zum Wilden Freithof in genau 1800 m Seehöhe. Dort biegt die Grenze nach Osten und führt über den Wilden Freithof zum südlichen Quellast des Weißenbaches bis hinab auf eine Seehöhe von 800 m. Entlang dieser Höhenschichtenlinie folgt die Grenze bis zum Schnittpunkt mit dem Wanderweg auf den Kleinen Göll und verläuft dann geradlinig nach Osten zum Ausgangspunkt.
(2) Die Grenzen des Schongebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1 : 20.000 festgelegt. Dieser Plan ist wesentlicher Bestandteil der Verordnung und liegt beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein sowie bei den Marktgemeinden Golling an der Salzach und Kuchl während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise