(1) Die Prüfungskommission hat bei Bedarf, jedoch wenigstens einmal im Jahr, einen Termin zur Ablegung der Unternehmerprüfung für Schi(Snowboard)schulleiter und Schi(Snowboard)begleiter anzuberaumen. Die Unternehmerprüfung ist unter Hinweis auf Zeit und Ort, Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldefrist mindestens vier Wochen vor Ablauf der Anmeldefrist in der Salzburger Landes-Zeitung auszuschreiben.
(2) Bei der Festlegung des Prüfungstermines ist anzustreben, dass die Prüfungen jeweils im Anschluss an einen Ausbildungslehrgang stattfinden, wobei jedoch zwischen Lehrgangsende und Beginn der Prüfungen ein Zeitraum von mindestens einer Woche zu liegen hat.
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