§ 1
(1) Als Abstimmungstag für die Volksabstimmung über den im § 2 näher bezeichneten Gegenstand wird Sonntag, der 21. Juni 1998, festgelegt.
(2) Stichtag ist der 15. Mai 1998.
(3) Als Stichtag der Ausschreibung gilt der 8. Mai 1998.
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