(1) Diese Verordnung tritt am 1. April 1997 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 9. Jänner 1979, LGBl Nr 16, mit der die Hinweistafel für die Kennzeichnung jagdlicher Sperrgebiete festgelegt wird, außer Kraft. Die darin festgelegten Tafeln können noch bis zum 30. Juni 1998 verwendet werden.
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