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Übertragung von Aufgaben nach dem Pflanzenschutzgesetz 1995
§ 3
§ 3
In Kraft seit 01. August 1996
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§ 3 — Übertragung von Aufgaben nach dem Pflanzenschutzgesetz 1995
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§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. August 1996 in Kraft.
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