LandesrechtSalzburgVerordnungenÜbertragung der Abfallbehandlung auf bestehende Gemeindeverbände

Übertragung der Abfallbehandlung auf bestehende Gemeindeverbände

In Kraft seit 31. März 1995
Up-to-date

Art. 1

Die Besorgung der Aufgaben, die mit der Behandlung der Hausabfälle, sperrigen Hausabfälle und biogenen Abfälle verbunden sind, wird für die Mitgliedsgemeinden im politischen Bezirk Tamsweg dem Abfallwirtschaftsverband Lungau und für die Mitgliedsgemeinden im politischen Bezirk St. Johann im Pongau dem Abfallwirtschaftsverband Pongau übertragen.