§ 2
Die im § 1 Abs. 1 angeführten Grundstücke sind in Planunterlagen des Amtes der Salzburger Landesregierung, Maßstab 1 : 5.000, dargestellt. Diese liegen beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See sowie bei den Gemeinden Bramberg am Wildkogel, Hollersbach und Kaprun während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs. 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf.
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