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Salzburg
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Salzburger Taxi- und Gästewagen-Betriebsordnung
§ 13
§ 13 § 13
In Kraft seit 01. Mai 1994
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§ 13 § 13 — Salzburger Taxi- und Gästewagen-Betriebsordnung
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Bei Schülertransporten ist das Rauchen ausnahmslos verboten.
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