LandesrechtSalzburgVerordnungenUmlegung eines Teilstückes der Großarler Landesstraße

Umlegung eines Teilstückes der Großarler Landesstraße

In Kraft seit 09. Februar 1994
Up-to-date

Art. 1

Die Großarler Landesstraße (L 109) wird im Teilstück zwischen Straßenkilometer 6,700 und 6,850 wie folgt umgelegt:

Die neue Straßentrasse zweigt bei Straßenkilometer 6,700 mit einer leichten Linkskurve vom Bestand ab, durchsticht in Form eines Tunnels eine ca. 50 m hohe Felsnase und mündet bei Straßenkilometer 6,850 (neu 6,835) wieder in die bestehende Straßentrasse ein.