§ 4
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 23. Jänner 1976, LGBl. Nr. 13, über die Abgeltung des Verdienstentganges auf Grund des Gesetzes über die Entschädigung von Mitgliedern von Kollegialbehörden, Kommissionen und Beiräten außer Kraft.
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