§ 1
Ein Ansuchen um eine Bauplatzerklärung oder um die baubehördliche Bewilligung von Bauführungen, das sich nicht auf ein Gebiet für Beherbergungsgroßbetriebe (§ 30 Abs 1 Z 11 ROG 2009) bezieht, ist - unbeschadet der nach den sonstigen Rechtsvorschriften geforderten Beilagen - zum Nachweis, daß das Vorhaben keinen Zwecken dient, für deren Zulässigkeit die Widmung als Gebiet für Beherbergungsgroßbetriebe die Voraussetzung darstellt, mit nachstehenden Unterlagen auszustatten.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise