LandesrechtSalzburgVerordnungenAuflassung eines Teilstückes der St. Veiter Straße

Auflassung eines Teilstückes der St. Veiter Straße

In Kraft seit 01. April 1992
Up-to-date

Art. 1

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens "Umfahrung Schwarzach" der St. Veiter Straße (L 218) (Umlegungsverordnung LGBl. Nr. 57/1983) wird die alte Straßentrasse im Bereich der Marktgemeinden St. Veit im Pongau und Schwarzach im Pongau zwischen Straßenkilometer 0,0 (alt) und Straßenkilometer 0,98 (alt) als Landesstraße aufgelassen.