§ 6 — Abfallbehandlungsanlagen
Inkrafttreten novellierter Bestimmungen
und Übergangsbestimmungen hiezu
§ 6
Die §§ 1 und 4 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 67/1996 treten mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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