LandesrechtSalzburgVerordnungenAbfallbehandlungsanlagen§ 2

§ 2

In Kraft seit 01. Juli 1992
Up-to-date

Behandlungs- und Anlieferungspflicht

§ 2

Die im § 1 genannten Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen sind verpflichtet, von den Abfallverbänden des Einzugsgebietes angelieferte Hausabfälle, sperrige Hausabfälle und biogene Abfälle nach Maßgabe der vorhandenen Anlagenkapazität gegen ein betriebswirtschaftlich angemessenes Entgelt zu behandeln.

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