Abfallverbände und ihre Aufgaben
§ 1
(1) Folgende Abfallverbände mit den nachstehend genannten Gemeinden werden eingerichtet:
1. Abfallverband Großraum Salzburg:
die Stadt Salzburg sowie die Gemeinden der politischen Bezirke Hallein und Salzburg-Umgebung und
2. Abfallverband Pinzgau:
die Gemeinden des politischen Bezirkes Zell am See.
(2) Den Abfallverbänden ist die gemeinsame und geordnete Besorgung aller jener Aufgaben übertragen, die mit der Behandlung der Hausabfälle, der sperrigen Hausabfälle und der biogenen Abfälle verbunden sind.
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