LandesrechtSalzburgVerordnungenNationalpark Hohe Tauern - Grenzänderung; Außen- und Kernzonen§ 3

§ 3

In Kraft seit 29. September 1990
Up-to-date

§ 3

Die neuen Planblätter sind in die Lagepläne einzufügen, die bei den im § 3 zweiter Satz der Verordnung LGBl. Nr. 107/1983 genannten Stellen aufliegen.

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