§ 2
In diesen Planblättern sind gegenüber den Lageplänen der Verordnung LGBl. Nr. 107/1983 folgende Änderungen vorgenommen:
1. Im Gemeindegebiet von Rauris sind Teile von Kolm Saigurn in die Außenzone einbezogen.
2. Im Seidlwinkltal ist der Seidlwinklweg bis zur Einmündung des Berneckbaches und der Parkplatz "Fleckweide" von der Außenzone ausgenommen.
3. Im Gemeindegebiet Fusch an der Großglocknerstraße ist die Außenzone im Bereich der Hirzbachalm südlich und südöstlich des Grundstückes 545/2 KG Fusch erweitert.
4. Im Gemeindegebiet von Mittersill ist die Kernzonengrenze anschließend an die Hintersee Alm talauswärts bis zum Felberbach an das Ufer des Hintersees verlegt.
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