LandesrechtSalzburgVerordnungenNationalpark Hohe Tauern - Grenzänderung; Außen- und Kernzonen§ 1

§ 1

In Kraft seit 29. September 1990
Up-to-date

§ 1

Von den Lageplänen gemäß § 3 erster Satz der Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. Dezember 1983, LGBl. Nr. 107, mit der die Grenzen der Außen- und Kernzonen des Nationalparkes Hohe Tauern im Land Salzburg festgelegt werden, werden jene Blätter, in welchen die von den im Abs. 2 angeführten Änderungen betroffenen Grenzen enthalten sind, durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Planblätter ersetzt.

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