LandesrechtSalzburgVerordnungenUmlegung eines Teilstückes der Dientener Landesstraße (L 216)

Umlegung eines Teilstückes der Dientener Landesstraße (L 216)

In Kraft seit 28. April 1989
Up-to-date

Art. 1

Die Dientener Landesstraße (L 216) wird zwischen Straßenkilometer 0,0 und Straßenkilometer 0,1 wie folgt umgelegt:

Die neue Trasse beginnt bei Straßenkilometer 0,0 und wird auf eine Länge von rund 100 m bis zu 25 m gegenüber dem bisherigen Bestand nach Nordwesten verlegt. Bei Straßenkilometer 0,1 mündet die neue Trasse in die bestehende Dientener Straßentrasse ein.